Alle Eltern kennen den beliebten Eltern-Kind-Parkplatz. Schön groß, man kann die Kinder und Einkäufe großzügig ein- und ausladen und man steht direkt am Eingang.
Doch auch andere parken gerne dort. Zum Beispiel heute wieder. Ich war mit meinem Sohn Oskar einkaufen und zwei Eltern-Kind-Parkplätze waren belegt. Auf dem einen stand ein Auto ohne Kindersitz.
Wer mich kennt weiß, dass ich mich wegen solchen Dingen schnell aufregen kann.
Als ich gerade am Parken war, kam der Besitzer zu seinem Auto. Ein älterer Herr. Begleitet von seiner Tochter. Ihn schätze ich mal auf 60 Jahre und sie auf 30.
Darf ich mich beschweren? Schließlich ist es ein Vater mit seiner Tochter. Klar ist auf dem Schild ein Kinderwagen abgebildet und jeder weiß, dass diese Plätze für Eltern mit Babys und Kleinkinder gedacht sind. Aber in diesem Fall haben sie nichts falsch gemacht. Denn es steht ja nicht, wie alt sie sein müssen.
Wie seht Ihr das? Habt ihr schon mal sowas erlebt? Das die Parkplätze von Leuten besetzt werden, die keinen Anspruch auf diesen Platz haben?
Ignoriert Ihr solche Menschen oder sprecht Ihr sie direkt an?
Ich bin auf Eure Antworten gespannt.
Hallo Moni,
AntwortenLöschenAuf Eltern-Kind-Parkplätze ohne Kleinkind zu parken ist im Gegensatz zur Behindertenparkplatz keine Ordnungswidrigkeit und kann auch nicht mit einem Bußgeld geahndet werden, da solche Schilder (wie in Ihrem Beitrag) nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt sind.
Allerdings ist dieses Verkehrszeichen jedoch im haustechtlichen Bereich gültig. Denn der Betreiber (in diesem Fall der Supermarkt) kann als Hausherr darauf bestehen, das diese Parkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden, solange er nicht in seiner Park-, Hausordnung oder per Schild darauf hinweist, das die Bestimmungen der StVO gelten.
Sie können versuchen beim der Marktleitung beschweren, ob dies der Erfolg bringt ist fraglich.
Zwar können Fahrzeuge, die unberechtigterweise darauf parken Abgeschleppt werden, aber wird in der Regel nicht der Fall sein, da die Supermärkte keine Interesse haben die Kundschaft zu verlieren.